Der gemeinsame WegGründung von Servicegesellschaften in steuerlicher Organschaft

Neben dem klassischen Outsourcing von bisher intern erbrachten Leistungen ist die Bildung von Servicegesellschaften in steuerlicher Organschaft ein weiterer Weg zu höherer Effizienz. Das Ziel ist, die Dienstleistung zu optimieren, um die Wertschöpfung in den Primärprozessen zu erhöhen.

Neben der Einsparung der Mehrwertsteuer ergeben sich durch gemeinsame Servicegesellschaften in steuerlicher Organschaft ähnliche betriebswirtschaftliche und organisatorische Vorteile für Krankenhäuser wie im Falle des klassischen Outsourcings.

Die Servicegesellschaften erreichen diese Erfolgspotenziale unter der direkten Einflussnahme des Krankenhauses bei voller betriebswirtschaftlicher Kostentransparenz. Die Bildung von organschaftlichen Servicegesellschaften ist ein komplexerer Vorgang als die Auftragsvergabe nach den üblichen Ausschreibungsverfahren.

Im Falle von Betriebsbsübergängen nach § 613a BGB erfordert die Gründung Sorgfalt in der Erstellung der Verträge sowie genaue Kenntnis des gesamten Prozederes und der einschlägigen arbeits- und steuerrechtlichen Bedingungen.

Hier kann orgaMed als professioneller Partner mit langjährigen Erfahrungen helfen.

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